AGB
Stand: 22.01.2023
1. Vertragsabschluss
1.1. Geltung der AGB
Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der PreisFit GmbH (nachfolgend: Easyfitness) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.
1.2. Vertragsschluss im Studio
Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag im Studio abschließen. Der Mitgliedsvertrag kommt dabei durch Unterzeichnung durch das Mitglied zustande (= Vertragsschluss).
1.3. Online-Vertragsschluss
Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag auch online außerhalb unserer Räumlichkeiten abschließen.
Beim Fernabschluss steht dem Mitglied ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das ausgeübt werden kann nach Maßgabe der folgenden
– WIDERRUFSBELEHRUNG –
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (PreisFit GmbH, Neuhofstr. 13a, 64625
Bensheim, bensheim@easyfitness.club) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn
Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses
Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
– ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG –
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An PreisFit GmbH, Neuhofstr. 13a, 64625 Bensheim, bensheim@easyfitness.club
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Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
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Bestellt am (*)/erhalten am (*)
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Name des/der Verbraucher(s)
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Anschrift des/der Verbraucher(s)
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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
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Datum
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(*) Unzutreffendes streichen.
Im Falle des Widerrufs sind im Fall der Nutzung des Studios einmalige Beiträge sowie die Beiträge des laufenden Monats zu entrichten.
1.4. Jugendliche
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 13.
Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
2. Nutzung der Studios
2.1. Zutritt nur mit Mitgliedsband oder Transponder (nachfolgend: Mitgliedsband).
Das Mitglied erhält ein Mitgliedsband, dass den Zutritt zu allen Studios während der Öffnungszeiten ermöglicht. Ohne Mitnahme des Mitgliedsbandes ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.
2.2. Hausordnung
Easyfitness ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige
Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder.
Im Fall eines Verstoßes behält sich Easyfitness vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadenersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen.
2.3. Weisungsberechtigung
Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Wird der Weisung nicht Folge geleistet, kann durch das Personal ein Hausverbot ausgesprochen werden. Darüber hinaus behält sich Easyfitness vor, je nach Schwere des Verstoßes auch den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1. Umgang mit dem Mitgliedsband
Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsbandes zu sorgen.
Einen Verlust des Mitgliedsbandes hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden.
Nach Meldung des Verlusts wird die Funktion des Mitgliedsbandes gesperrt und ab diesem
Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt Easyfitness fest.
3.2. Gebühren bei Neuausstellung eines Mitgliedsbands
Für die Neuausstellung eines Mitgliedsarmbandes bei schuldhaftem Verlust oder
Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 20 € fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.
3.3. Verbot der Weitergabe des Mitgliedsbandes
Die Mitgliedschaft bei Easyfitness ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Mitgliedsband ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes behält sich Easyfitness vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadenersatz geltend zu machen. In jedem Fall wird eine pauschale Vertragsstrafe in Höhe von 100 € fällig. Dem Mitglied steht es frei nachzuweisen, dass Easyfitness ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.4. Änderungen von Mitgliedsdaten
Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-
Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) Easyfitness unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die
Easyfitness dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.
3.5. Nutzung der Spinde
Die von Easyfitness zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. Easyfitness ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.
Die Spinde sind aufgrund der eingeschränkten Sicherheit und Überwachung der Umkleiden nichts zur Aufbewahrung von Wertsachen und/oder Bargeld geeignet. Das Mitglied vergewissert sich vor der Nutzung des Spinds über die einwandfreie Funktion des Verschlusses.
3.6. Nutzung der Kundenparkplätze
In einigen seiner Studios stellt Easyfitness Kundenparkplätze zur Verfügung. Diese dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio und nach Maßgabe etwaiger weiterer vom jeweiligen Studio aufgestellter Nutzungsbedingungen genutzt werden. Bei einer Parkplatzbelegung außerhalb der Anwesenheit im Studio und/oder Verstoß gegen die weiteren Nutzungsbedingungen behält Easyfitness sich das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor. Ein Anspruch des Mitglieds auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht nicht.
4. Fälligkeiten der Mitgliedsbeiträge/Folgen bei Zahlungsverzug
4.1. Fälligkeit der monatlichen Beiträge
Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig und per Einzugsermächtigung abgebucht, soweit vertraglich nichts anders vereinbart ist. Sollten im Anschluss offene Posten (z. B. Rücklastschriften) vorhanden sein, behält Easyfitness sich das Recht vor, einen zweiten Einzug zum 15. des Monats in Auftrag zu geben.
Sollte widerwarten eine Zahlung per Überweisung gewünscht werden, so berechnen wir hierfür einen Aufschlag in Höhe von 4 Euro monatlich. Diese Kosten sind notwendig, da unser Zahlungssystem vollautomatisiert arbeitet und der manuelle Abgleich der Überweisungen personelle sowie buchhalterische Kosten verursacht.
Eine Barzahlung ist grundsätzlich nicht möglich.
4.2. Einmalige Beiträge
Soweit bei Vertragsschluss ein einmaliger Beitrag vereinbart wird, wird dieser am Tag des
Vertragsschlusses fällig und mit dem nächsten ersten des Monats abgebucht. Bei einem Online-Vertragsschluss wird der einmalige Beitrag über die auf der Easyfitness -Website angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gezahlt. Dies gilt ebenfalls für anteilige Beitrage vor Vertragsbeginn (Vorabnutzung).
4.3. Preisanpassungsrecht
Easyfitness ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche
Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten
Umsatzsteuersatz beschränkt. Easyfitness wird das Preiserhöhungsrecht durch
Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Im Fall einer Reduzierung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist Easyfitness verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der vorstehenden Bestimmungen zu reduzieren.
4.4. Kosten bei Rückbuchung
Das Mitglied ist verpflichtet, dass zum Zeitpunkt des Einzuges für ausreichende Deckung seines Girokontos gesorgt ist. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurück belastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist Easyfitness berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten zu verlangen. Sollte darüber hinaus auch der zweite Einzug nicht möglich sein, werden erneut die Kosten fällig. Die Höhe der
Rücklastschriftkosten richtet sich nach den Kosten, die Easyfitness von der Kundenbank entstehen. Es können zusätzliche Mahnkosten entstehen.
4.5. Zusätzliche Kosten
Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet. Easyfitness kann die Zahlungsmöglichkeiten für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen im Einzelfall festlegen.
4.6. Zahlungsverzug
Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von mindestens 2 Monatsbeiträgen hat Easyfitness das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadenersatz die gesamten Beiträge zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen. Dieser Schadensersatzanspruch wird unmittelbar nach Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass Easyfitness ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als der pauschalisierte Schaden entstanden sei. Easyfitness behält sich zudem das Recht vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.
4.7. Verzugskosten
Easyfitness behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen.
Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.
4.8. Kontoänderungen/Offene Posten
Eingereichte Kontoänderungen können nur bis 10 Tage vor Einzug berücksichtigt werden. Offene Posten können nur unter Berücksichtigung einer Frist von 10 Tagen vor Einzug beglichen werden.
4.9. Servicepauschale
Die Servicepauschale (halbjährlich, 29,99 Euro) wird mit Beginn der Mitgliedschaft fällig.
Sollte das Mitglied das Studio bereits vor dem Beginn der Mitgliedschaft nutzen, so wird die Servicepauschale für diesen Zeitraum anteilig berechnet. Dies gilt auch für beitragsfreie Zeiträume (z.B. Vertragswechsler oder Angebote temporär ohne Monatsbeitrag).
Anteilige Beiträge sind wie einmalige Beiträge sofort fällig und werden mit dem nächsten Buchungslauf eingezogen.
4.10. Anteilige Beiträge
Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Nutzung am Tag des Abschlusses. Die Zeit zwischen dem Vertragsbeginn und dem Nutzungsstart (Vorabnutzung) wird dem Mitglied anteilhaft anhand des Monatsbeitrages und der Servicepauschale berechnet.
5. Laufzeit/Stilllegung/Kündigung
5.1. Erstlaufzeit/Verlängerung
Der Vertrag hat zunächst die beim Vertragsschluss vereinbarte Mindestvertragslaufzeit, danach läuft er auf unbestimmte Zeit, wenn der Mitgliedsvertrag nicht vom Mitglied oder dem Studio unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens 1 Monat vor dem jeweiligen
Vertragsende gekündigt wird. Das verlängerte Vertragsverhältnis ist dabei jederzeit mit einer Frist von mindestens 1 Monat kündbar. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB).
5.2. Stilllegung des Vertrags
Das Mitglied kann unter folgenden Bedingungen seinen Vertrag stilllegen lassen:
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Krankheit länger 6 Wochen (Ärztl. Attest)
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Auslandsaufenthalt länger 6 Wochen (Bescheinigung von AG oder Schule)
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Schwangerschaft (Ärztl. Attest)
Eine Stilllegung muss mindestens zwei Wochen vor Monatsende eingereicht werden. Für eine Stilllegung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet. Es werden für stillgelegte Zeiträume keine Beiträge berechnet. Der Vertrag verlängert sich entsprechend um die stillgelegte Zeit beitragspflichtig.
5.3. Behördlich angeordnete Studioschließung
Im Falle einer Studioschließung, die nicht im Einfluss des Betreibers liegt, wird der Mitgliedsvertrag ab dem Folgemonat der Studioschließung stillgelegt. Es werden für stillgelegte Zeiträume keine Beiträge berechnet. Der Vertrag verlängert sich entsprechend um die stillgelegte Zeit.
6. Haftung von Easyfitness
Easyfitness haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Easyfitness, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von Easyfitness zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die Bereitstellung der Studios während der Öffnungszeiten.
7. Datenschutz
Easyfitness erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des
Mitglieds, soweit dies der Zweckbestimmung des Mitgliedsvertrages dient oder zur
Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden eingehalten. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.
8. Schlussbestimmungen
8.1. Verbraucherstreitbeilegung
Easyfitness ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
8.2 Änderungen dieser AGB
Easyfitness ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Easyfitness wird dem Mitglied eine Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen und in dieser Mitteilung darauf hinweisen, dass die Änderung bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam wird. Den Widerspruch gegen eine Änderung kann das Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB) erklären.
8.3. Aufrechnungsverbote
Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen Easyfitness aufrechnen.